Ruth Bodenheimer: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Abitur 1920 absolvierte Ruth eine haus- und landwirtschaftliche Lehre an der [https://www.mallinckrodthof.de/zurgeschichte/ Wirtschaftlichen Frauenschule Mallinckrodthof auf Haus Borchen bei Paderborn], diese war dem Reifensteiner Verband angeschlossen. Im Februar 1921 nahm sie in Bonn ein Jurastudium auf. Hier legte sie am 13. Januar 1925 ihr erstes Staatsexamen ab, an das sich das Referendariat anschloss. Im gleichen Jahr ist Ruth Bodenheimer auf den Zulassungslisten des LG und OLG Köln dokumentiert. Besonders der Bund deutscher Frauenvereine hatte für die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen gekämpft. Am 11. Juli 1922 war das Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege verabschiedet worden.  
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Nach dem Abitur 1920 absolvierte Ruth eine haus- und landwirtschaftliche Lehre an der [https://www.mallinckrodthof.de/zurgeschichte/ Wirtschaftlichen Frauenschule Mallinckrodthof auf Haus Borchen bei Paderborn], diese war dem Reifensteiner Verband angeschlossen.<ref>Es sind Fotos im Nachlass erhalten.</ref> Im Februar 1921 nahm sie in Bonn ein Jurastudium auf. Zwischenzeitlich studierte sie 1922 in Freiburg, kehrte aber an die Universität Bonn zurück.
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Hier legte sie am 13. Januar 1925 ihr erstes Staatsexamen ab, an das sich das Referendariat anschloss.<ref>Es sind zahlreiche Studienunterlagfen im nachlass erhalten.</ref>  Im gleichen Jahr ist Ruth Bodenheimer auf den Zulassungslisten des LG und OLG Köln dokumentiert. Besonders der Bund deutscher Frauenvereine hatte für die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen gekämpft. Am 11. Juli 1922 war das Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege verabschiedet worden. 1927 war sie an der 8. Zivilkammer tätig.
  
 
In dieser Zeit reiste sie mit ihren Eltern zum ersten Mal nach Palästina.  
 
In dieser Zeit reiste sie mit ihren Eltern zum ersten Mal nach Palästina.  
  
Im Mai 1930 wurde Ruth Bodenheimer Gerichtsassessorin. Damit war sie die 4. zugelassene Rechtsanwältin in der Stadt Köln.<ref> Die erste war laut Klein/Justitia Dr. Emma Goerrig am 5.11.1929, die zweite Edda Mauel-Noss, die dritte Dr. Grete Esch.</ref>  Ein großer Teil der Juristinnen wurde deswegen Advokatin, da Frauen und Männer bei der Zulassung zur Anwaltschaft gleich behandelt wurden- - anders als bei Ämtern im öffentlichen Dienst wie Staatsanwältin oder Richterin.<ref>Zwar hatte die Weimarer Verfassung von 1919 in Artikel 128 Abs. 1 und 2 postuliert: "Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind [...] zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen. Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt.", jedoch enthielt die Verfassung noch Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte; noch bis 1925 konnten Frauen nicht Richterin werden. Vgl. z.B. KUZ (Kölner Universitäts-Zeitung): Frauen können zu Referendaren ernannt werden aber nicht zu Richterinnen, 5.2. 1921, S. 7.</ref>
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Im Mai 1930 wurde Ruth Bodenheimer Gerichtsassessorin. Damit war sie die 4. zugelassene Rechtsanwältin in der Stadt Köln.<ref> Die erste war laut Klein/Justitia Dr. Emma Goerrig am 5.11.1929, die zweite Edda Mauel-Noss, die dritte Dr. Grete Esch.</ref>  Ein großer Teil der Juristinnen wurde deswegen Advokatin, da Frauen und Männer bei der Zulassung zur Anwaltschaft gleich behandelt wurden- - anders als bei Ämtern im öffentlichen Dienst wie Staatsanwältin oder Richterin.<ref>Zwar hatte die Weimarer Verfassung von 1919 in Artikel 128 Abs. 1 und 2 postuliert: "Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind [...] zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen. Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt.", jedoch enthielt die Verfassung noch Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte; noch bis 1925 konnten Frauen nicht Richterin werden. Vgl. z.B. KUZ (Kölner Universitäts-Zeitung): Frauen können zu Referendaren ernannt werden aber nicht zu Richterinnen, 5.2. 1921, S. 7.</ref> Am 2. Juli 1930 wurde sie als Rechtsanwältin am Amtsgericht und Landgericht Köln zugelassden. Der Titel war Gerichtsassessor.
  
Ruth Bodenheimer eröffnete kurzzeitig eine eigene Kanzlei. Doch weil Frauen in dem Beruf noch so selten waren und man ihnen offenbar nur wenig Kompetenz zutraute, schloss sich Ruth Bodenheimer letztlich der Gemeinschaftskanzlei ihres Vaters am Hohenzollernring 74 an.<ref>Ihr Anteil an Berufen in der Justiz und Rechtspflege blieb bis zur Machtergreifung der Nazis gering, imk Deutschen Reich soll es 1932 nur 54 Rechtsanwältinnen gegeben haben gegenüber 14.000 Männern, in Köln waren es ca. sieben. Vgl. Weyrauch, S. 32; vgl. Kater, S. 216.</ref> Zu dieser Zeit lebte sie noch bei ihren Eltern.
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Ruth Bodenheimer eröffnete kurzzeitig eine eigene Kanzlei.<ref>Im Nachlass Position 1235 befindet sich ein Hinweis: Notice published in a German newspaper concerning the opening of her office as a lawyer, 1930  Doch weil Frauen in dem Beruf noch so selten waren und man ihnen offenbar nur wenig Kompetenz zutraute, schloss sich Ruth Bodenheimer letztlich der Gemeinschaftskanzlei ihres Vaters am Hohenzollernring 74 an.<ref>Ihr Anteil an Berufen in der Justiz und Rechtspflege blieb bis zur Machtergreifung der Nazis gering, im Deutschen Reich soll es 1932 nur 54 Rechtsanwältinnen gegeben haben gegenüber 14.000 Männern, in Köln waren es ca. sieben, bis 1935 insgesamt neun Frauen. Vgl. Kater, S. 216. 19033 sollen es dagegen schon 252 Anwältinnen gewesen sein, vgl. http://www.forum-recht-online.de/2003/403/403scholle.htm.</ref> Zu dieser Zeit lebte sie noch bei ihren Eltern in der Richmondtsrasse . Kurze zeit später zogen sie in einen modernen neubau in der
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==Natonasozialismus und Emigration==  
 
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Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte.  
 
Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte.  
 
Schicksalsschläge blieben nicht aus. Nach Ruth ihre Mutter bereits 1938 verloren hatte, musste sie zwei Jahre später auch den Vater zu Grabe tragen. Nur kurze Zeit später starb sie in Tel Aviv an den Folgen einer akuten Blinddarmentzündung. Sie war nur 41 Jahre alt geworden.  
 
Schicksalsschläge blieben nicht aus. Nach Ruth ihre Mutter bereits 1938 verloren hatte, musste sie zwei Jahre später auch den Vater zu Grabe tragen. Nur kurze Zeit später starb sie in Tel Aviv an den Folgen einer akuten Blinddarmentzündung. Sie war nur 41 Jahre alt geworden.  
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Aufruf zum Boykott der jüdischen Rechtsanwält*innen in der rheinischen Nazi-Zeitung Westdeutscher Beobachter,  8. April 1933 
  
  
Am 3. April 1933 reiste sie zunächst nach England,  
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die Familie emigrierte kurze Zeit später in die Niederlande und schließlich nach Palästina. Dorthion war der Bruder bereits 1922 aufgrund des Antisiemitimsu in Deutschöand uind Risslöand ausgewandert.  Am 3. April 1933 reiste sie zunächst nach England,  
  
 
Im April 1933 führte die nationalsozialistischen Rassegesetze ein Berufsverbot für jüdische Juristinnen und Juristen ein .   
 
Im April 1933 führte die nationalsozialistischen Rassegesetze ein Berufsverbot für jüdische Juristinnen und Juristen ein .   
 
Ab dem 5. Mai 1933 wurde gegen sie wegen nichtarischer Herkunft ein Vertretungsverbot, d.h. indirekt ein Berufsverbot, sowie ein Betretungsverbot ausgesprochen (Grundlage Gesetze vom 4.4. bzw. 7.4.1933)
 
Ab dem 5. Mai 1933 wurde gegen sie wegen nichtarischer Herkunft ein Vertretungsverbot, d.h. indirekt ein Berufsverbot, sowie ein Betretungsverbot ausgesprochen (Grundlage Gesetze vom 4.4. bzw. 7.4.1933)
  
emigrierte kurze Zeit später in die Niederlande und schließlich nach Palästina.
 
  
 
Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte.  
 
Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte.  
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sowohl Ruth als auch ihre Schwester Henriette Hannah blieben unverheiratet.
  
  
  
sowohl Ruth als auch ihre Schwester Henriette Hannah blieben unverheiratet.
 
  
 
 
Aufruf zum Boykott der jüdischen Rechtsanwält*innen in der rheinischen Nazi-Zeitung Westdeutscher Beobachter,  8. April 1933 
 
  
 
==Literatur==  
 
==Literatur==  
 
* Bodenheimer, Henriette Hannah; [Bodenheimer, Max] (Hg.) (1958): So wurde Israel. Aus der Geschichte der Zionistischen Bewegung. Erinnerungen von Max Bodenheimer. Frankfurt am Main.
 
* Bodenheimer, Henriette Hannah; [Bodenheimer, Max] (Hg.) (1958): So wurde Israel. Aus der Geschichte der Zionistischen Bewegung. Erinnerungen von Max Bodenheimer. Frankfurt am Main.
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* Kater, Michael H. (1972): Krisis des Frauenstudiums in der Weimarer Republik, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte H. 2, Bd. 59, S. 207-255.
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* Weyrather, irmgrad: Die Frau im Lebensraum eines Mannes. Studentinnen in der Weimarer Republik, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, H. 5: Frauengeschichte, S. 25-39. 
 
* Klein, Adolf; Rennen, Günter)(Hg.) (1981): Justitia Coloniensis. Landgericht und Amtsgericht Köln erzählen ihre Geschichte(n), Köln: Greven.
 
* Klein, Adolf; Rennen, Günter)(Hg.) (1981): Justitia Coloniensis. Landgericht und Amtsgericht Köln erzählen ihre Geschichte(n), Köln: Greven.
 
* Fabricius-Brand, Margarete; Berghahn, Sabine; Sudhölter, Kristine (Hg.) (1982): Juristinnen. Berichte, Fakten, Interviews, Berlin Elefanten Press.  
 
* Fabricius-Brand, Margarete; Berghahn, Sabine; Sudhölter, Kristine (Hg.) (1982): Juristinnen. Berichte, Fakten, Interviews, Berlin Elefanten Press.  
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*  Röwekamp, Marion (2005): Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, hrsg. von Deutscher Juristinnenbund, Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges.
 
*  Röwekamp, Marion (2005): Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, hrsg. von Deutscher Juristinnenbund, Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges.
 
* Becker-Jákli, Barbara; Wenge, Nicola (Mitarbeit) (2011): Das jüdische Köln. Geschichte und Gegenwart. Ein Stadtführer. Köln: Emons.
 
* Becker-Jákli, Barbara; Wenge, Nicola (Mitarbeit) (2011): Das jüdische Köln. Geschichte und Gegenwart. Ein Stadtführer. Köln: Emons.
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* Röwekamp, Marion (2011): Die ersten deutschen Juristinnen : Eine Geschichte ihrer Professionalisierung und Emanzipation (1900-1945, Köln [u.a.]: Böhlau
 
* Ladwig-Winters, Simone ( 2015): Das Ende eines Aufbruchs. Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft nach 1933. Minderheitenerfahrung und weibliche Diskrimierung - Aktualisierter und erweiterter Abschlussbericht, Köln: Bundesanzeiger Verlag GmbH, (= Rechtstatsachenforschung)
 
* Ladwig-Winters, Simone ( 2015): Das Ende eines Aufbruchs. Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft nach 1933. Minderheitenerfahrung und weibliche Diskrimierung - Aktualisierter und erweiterter Abschlussbericht, Köln: Bundesanzeiger Verlag GmbH, (= Rechtstatsachenforschung)
 
* Röwekamp, Marion; Ladewig-Winters, Simone; Reinicke, Peter; Hirsch, Luise; Kimble, Sara L.; Deutscher Juristinnenbund e.V.(Hg.) (2019): Jüdische Juristinnen (vorhanden im Alice Salomon Archiv | Berlin)  
 
* Röwekamp, Marion; Ladewig-Winters, Simone; Reinicke, Peter; Hirsch, Luise; Kimble, Sara L.; Deutscher Juristinnenbund e.V.(Hg.) (2019): Jüdische Juristinnen (vorhanden im Alice Salomon Archiv | Berlin)  
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*  Flügge, Sibylla (2010): Bericht über den 36. Feministischen Juristinnentag in Köln, in: Streit : feministische Rechtszeitschrift H. 4, 28. Jg., S. 187-189. 
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Version vom 2. Januar 2022, 12:48 Uhr

Ruth Bodenheimer (* 23.11. 1900 in Köln; + 12 (?) 1941 in Tel Aviv, Palästina; Israel) war eine der ersten Kölner Rechtsanwältinnen und sozialistische Zionistin. Sie musste vor antisemitischen Diskriminierungen u.a. gegen jüdische Jurist*innen emigrieren.

Kindheit und Ausbildung

Ruth Bodenheimer wurde als drittes Kind des Paares Rosa Bodenheimer und Max Bodenheimer am 23. November 1900 in Köln geboren. Sie hatte berühmte Eltern, die als Repräsentanten des Zionismus in Deutschland galten. Ihre Geschwister waren Henriette Hannah Bodenheimer und Fritz (Friedrich) Simon Bodenheimer.[1]

Eigentlich war es das Ideal für jüdische Mädchen, später einmal Ehefrau und Mutter zu werden. Trotzdem war vielen jüdischen Eltern eine gute Ausbildung ihrer Töchter wichtig, nicht zuletzt, um später die eigenen Kinder zu fördern. So wurde Ruth Schülerin des 1903 gegründeten humanistischen Mädchengymnasiums, das die Kölner Frauenbewegung initiiert hatte, darunter auch Rosa Bodenheimer.[2] Später wechselte sie jedoch auf die Kaiserin-Augusta-Schule. Das begabte Mädchen begann schon mit dreizehn Jahren Gedichte zu schreiben.[3] 1915 beteiligte sie sich an Hilfstätigkeiten zur Milderung der Kriegsfolgen für die einheimische Bevölkerung, ggf. im Kontext der Nationalen Frauengemeinschaft.[4]

Berufsausbildung

Nach dem Abitur 1920 absolvierte Ruth eine haus- und landwirtschaftliche Lehre an der Wirtschaftlichen Frauenschule Mallinckrodthof auf Haus Borchen bei Paderborn, diese war dem Reifensteiner Verband angeschlossen.[5] Im Februar 1921 nahm sie in Bonn ein Jurastudium auf. Zwischenzeitlich studierte sie 1922 in Freiburg, kehrte aber an die Universität Bonn zurück. Hier legte sie am 13. Januar 1925 ihr erstes Staatsexamen ab, an das sich das Referendariat anschloss.[6] Im gleichen Jahr ist Ruth Bodenheimer auf den Zulassungslisten des LG und OLG Köln dokumentiert. Besonders der Bund deutscher Frauenvereine hatte für die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen gekämpft. Am 11. Juli 1922 war das Gesetz über die Zulassung der Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege verabschiedet worden. 1927 war sie an der 8. Zivilkammer tätig.

In dieser Zeit reiste sie mit ihren Eltern zum ersten Mal nach Palästina.

Im Mai 1930 wurde Ruth Bodenheimer Gerichtsassessorin. Damit war sie die 4. zugelassene Rechtsanwältin in der Stadt Köln.[7] Ein großer Teil der Juristinnen wurde deswegen Advokatin, da Frauen und Männer bei der Zulassung zur Anwaltschaft gleich behandelt wurden- - anders als bei Ämtern im öffentlichen Dienst wie Staatsanwältin oder Richterin.[8] Am 2. Juli 1930 wurde sie als Rechtsanwältin am Amtsgericht und Landgericht Köln zugelassden. Der Titel war Gerichtsassessor.

Ruth Bodenheimer eröffnete kurzzeitig eine eigene Kanzlei.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. Zu dieser Zeit lebte sie noch bei ihren Eltern in der Richmondtsrasse . Kurze zeit später zogen sie in einen modernen neubau in der


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Natonasozialismus und Emigration

Ihre berufliche Karriere wurde durch die Machtübernahme der Nationalsozialist:innen jäh beendet. Am 31. März 1933 stürmten SS- und SA-Gruppen das Gebäude des Oberlandesgerichts am Reichenspergerplatz, um jüdische Juristinnen und Juristen zu schikanieren.


beschloss Familie Bodenheimer, Deutschland den Rücken zu kehren.

Am 3. April 1933 reiste sie zunächst nach England, emigrierte kurze Zeit später in die Niederlande und schließlich nach Palästina.


Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte. Schicksalsschläge blieben nicht aus. Nach Ruth ihre Mutter bereits 1938 verloren hatte, musste sie zwei Jahre später auch den Vater zu Grabe tragen. Nur kurze Zeit später starb sie in Tel Aviv an den Folgen einer akuten Blinddarmentzündung. Sie war nur 41 Jahre alt geworden. Aufruf zum Boykott der jüdischen Rechtsanwält*innen in der rheinischen Nazi-Zeitung Westdeutscher Beobachter, 8. April 1933


die Familie emigrierte kurze Zeit später in die Niederlande und schließlich nach Palästina. Dorthion war der Bruder bereits 1922 aufgrund des Antisiemitimsu in Deutschöand uind Risslöand ausgewandert. Am 3. April 1933 reiste sie zunächst nach England,

Im April 1933 führte die nationalsozialistischen Rassegesetze ein Berufsverbot für jüdische Juristinnen und Juristen ein . Ab dem 5. Mai 1933 wurde gegen sie wegen nichtarischer Herkunft ein Vertretungsverbot, d.h. indirekt ein Berufsverbot, sowie ein Betretungsverbot ausgesprochen (Grundlage Gesetze vom 4.4. bzw. 7.4.1933)


Am 25. Februar 1935 betrat Ruth Bodenheimer ihr neues Heimatland. Zwar konnte sie hier nicht als Anwältin arbeiten, fand jedoch in Tel Aviv eine Anstellung bei einer Bank, die die Emigration deutscher Jüdinnen und Juden nach Palästina förderte. Sie lebte sich gut ein und erhielt im Mai 1939 ein Dokument, das ihr in dem unter britische Verwaltung stehenden Land einen sicheren Aufenthalt garantierte. sowohl Ruth als auch ihre Schwester Henriette Hannah blieben unverheiratet.



Literatur

  • Bodenheimer, Henriette Hannah; [Bodenheimer, Max] (Hg.) (1958): So wurde Israel. Aus der Geschichte der Zionistischen Bewegung. Erinnerungen von Max Bodenheimer. Frankfurt am Main.
  • Kater, Michael H. (1972): Krisis des Frauenstudiums in der Weimarer Republik, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte H. 2, Bd. 59, S. 207-255.
  • Weyrather, irmgrad: Die Frau im Lebensraum eines Mannes. Studentinnen in der Weimarer Republik, in: Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis, H. 5: Frauengeschichte, S. 25-39.
  • Klein, Adolf; Rennen, Günter)(Hg.) (1981): Justitia Coloniensis. Landgericht und Amtsgericht Köln erzählen ihre Geschichte(n), Köln: Greven.
  • Fabricius-Brand, Margarete; Berghahn, Sabine; Sudhölter, Kristine (Hg.) (1982): Juristinnen. Berichte, Fakten, Interviews, Berlin Elefanten Press.
  • Klein, Adolf (1983): Köln im 3. Reich. Köln.
  • Bussenius, Oswald (Hg.) (1987): 100 Jahre Anwaltsverein. Festschrift. Köln: Post.
  • Laum, Dieter / Klein, Adolf / Strauch, Dieter (Hg.) (1994): Rheinische Justiz, Köln: Otto Schmdt Vlg., S. 319-334.
  • Hirtz, Bernd (1994): Die Rechtsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Köln, in: Laum/Klein/Strauch (Hg.), S. 319-334.
  • Laum, Dieter (1994): Das Oberlandesgericht Köln und sein Bezirk im Nationalsozialismus, , in: Laum/Klein/Strauch (Hg.), S. 625-679.
  • Küsters, Yvonne (1995): Rosa Bodenheimer : 1876-1938, in: "10 Uhr pünktlich Gürzenich". Hundert Jahre bewegte Frauen in Köln. Zur Geschichte der Organisationen und Vereine, Münster: agenda, S.73-75.
  • Fäuster, Ulrike (1996): Wir würden einem Übermaß an jüdischen Schülerinnen zu begegnen wissen", in: Metis, H. 9., 5. Jg., S. 47-62.
  • Diwell, Margret; Nelles, Ursula; Raue, Ursula; Hofmann, Gertrud; Bosch, Martina; Schreiber, Christiane (Hg.) 2003): Juristinnen in Deutschland. Die Zeit von 1900 bis 2003. Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges. (4., neu bearb. Aufl.). (=Schriftenreihe Deutscher Juristinnenbund e.V., 1)
  • Luig, Klaus (2004): "…weil er nicht arischer Abstammung ist". Jüdische Juristen in Köln während der NS-Zeit, Hrsg. Rechtsanwaltskammer Köln. Köln: Dr. Otto Schmidt.
  • Peters, Louis-Ferdinand (2004): Köln, Freitag 31.3.1933. Ein Tag verändert die Kölner Anwaltschaft. Hrsg. Kölner Anwaltverein. Köln.
  • Weyrauch
  • Kater
  • Feministisches Rechtsinstitut e.V. (Hg.) (1997) 22. Feministischer Juristinnentag 26. - 28.04.1996 in Köln
  • Röwekamp, Marion (2005): Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, hrsg. von Deutscher Juristinnenbund, Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges.
  • Becker-Jákli, Barbara; Wenge, Nicola (Mitarbeit) (2011): Das jüdische Köln. Geschichte und Gegenwart. Ein Stadtführer. Köln: Emons.
  • Röwekamp, Marion (2011): Die ersten deutschen Juristinnen : Eine Geschichte ihrer Professionalisierung und Emanzipation (1900-1945, Köln [u.a.]: Böhlau
  • Ladwig-Winters, Simone ( 2015): Das Ende eines Aufbruchs. Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft nach 1933. Minderheitenerfahrung und weibliche Diskrimierung - Aktualisierter und erweiterter Abschlussbericht, Köln: Bundesanzeiger Verlag GmbH, (= Rechtstatsachenforschung)
  • Röwekamp, Marion; Ladewig-Winters, Simone; Reinicke, Peter; Hirsch, Luise; Kimble, Sara L.; Deutscher Juristinnenbund e.V.(Hg.) (2019): Jüdische Juristinnen (vorhanden im Alice Salomon Archiv | Berlin)
  • Flügge, Sibylla (2010): Bericht über den 36. Feministischen Juristinnentag in Köln, in: Streit : feministische Rechtszeitschrift H. 4, 28. Jg., S. 187-189.





Archivalien


Einzelnachweise

  1. Hannah Bodenheinmer wurde Chronistin des Wirkens des Vaters, vgl.Bodenheimer, Henriette Hannah; [Bodenheimer, Max] (Hg.) (1958): So wurde Israel. Aus der Geschichte der Zionistischen Bewegung. Erinnerungen von Max Bodenheimer. Frankfurt am Main. Schon früh unterstützte auch Ruth Bodenheimer die zionistische Idee und korrespondierte mit bedeutenden Protagonisten der Bewegung, darunter Chaim Weizmann, Präsident der Zionistischen Weltorganisation und später erster Staatspräsident Israels.
  2. Fäuster, Ulrike: Wir würden einem Übermaß an jüdischen Schülerinnen zu begegnen wissen", in: Metis, H. 9. 1996, 5. Jg., S. 47-62.
  3. Sie verfasste u.a. kleine Theaterstücke, darunter „Familie Fips. Ein Lustspiel ohne Ende“, gleichsam eine Hommage auf ihre eigene Familie; vgl. den Nachlassbestand 172: Poems, stories and a play written by Ruth Bodenheimer 1913-1940.
  4. vgl. Certificate, with portrait of Emperor Wilhelm II, received as a present for her help to Germany in wartime, 1915, Nachlass Position 1232.
  5. Es sind Fotos im Nachlass erhalten.
  6. Es sind zahlreiche Studienunterlagfen im nachlass erhalten.
  7. Die erste war laut Klein/Justitia Dr. Emma Goerrig am 5.11.1929, die zweite Edda Mauel-Noss, die dritte Dr. Grete Esch.
  8. Zwar hatte die Weimarer Verfassung von 1919 in Artikel 128 Abs. 1 und 2 postuliert: "Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind [...] zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen. Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt.", jedoch enthielt die Verfassung noch Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte; noch bis 1925 konnten Frauen nicht Richterin werden. Vgl. z.B. KUZ (Kölner Universitäts-Zeitung): Frauen können zu Referendaren ernannt werden aber nicht zu Richterinnen, 5.2. 1921, S. 7.